Beitragsordnung
§ 1 Beitragshöhe
Der Verein erhebt Beiträge. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt
- pro Mitglied Euro 1,25  (Euro 15,- jährlich),
- für Familien Euro 1,75  (Euro 21,- jährlich),
- für juristische Personen Euro 5,25  (Euro 68,- jährlich)
- Ehrenmitglieder sind von der Betragspflicht freigestellt.
§ 2 Zahlungsart
Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im voraus auf das Konto des Vereins zu zahlen.
Zur Erleichterung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Vorstandsmitglieder wird empfohlen, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen oder einen Dauerauftrag zu erlassen.
§ 3 Fälligkeit
Der Beitrag ist fällig:
- Beim Eintritt in den Verein und
- Am Beginn des Kindertagesstättenjahres spätestens bis zum 15. August des jeweiligen Jahres.
§ 4 Säumigkeit
Nach einer schriftlichen Mahnung (ohne Einschreiben) ist der Vorstand berechtigt, bei Nichtzahlung des Beitrages den Ausschluss zu beschließen.
§ 5 Konto des Vereins
Der Verein führt sein Vereinskonto unter dem Namen:
Förderverein Schwarzenbeker Zwerge
Raiffeisenbank eG Schwarzenbek
Kontonummer: 2061007
Bankleitzahl: 230 641 07
Die Beitragsänderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
Schwarzenbek, den 9. Oktober 2001
